Gut zu wissen

Gesetze für Websitebetreiber ändern sich

Streitbeilegungsverfahren

Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBG)
§ 36 Allgemeine Informationspflicht
(1) Ein Unternehmer, der eine Webseite unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, hat den Verbraucher leicht zugänglich, klar und verständlich

1.
in Kenntnis zu setzen davon, inwieweit er bereit ist oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, und
2.
auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen, wenn sich der Unternehmer zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet hat oder wenn er auf Grund von Rechtsvorschriften zur Teilnahme verpflichtet ist; der Hinweis muss Angaben zu Anschrift und Webseite der Verbraucherschlichtungsstelle sowie eine Erklärung des Unternehmers, an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, enthalten.

 

 

 

(2) Die Informationen nach Absatz 1 müssen

1.
auf der Webseite des Unternehmers erscheinen, wenn der Unternehmer eine Webseite unterhält,
2.
zusammen mit seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegeben werden, wenn der Unternehmer Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet.

(3) Von der Informationspflicht nach Absatz 1 Nummer 1 ausgenommen ist ein Unternehmer, der am 31. Dezember des vorangegangenen Jahres zehn oder weniger Personen beschäftigt hat.

Siehe: https://www.gesetze-im-internet.de/vsbg/__36.html

EU-Cookie Richtlinie 2020 – Opt-In-Pflicht für Werbe- und Marketing-Cookies

„Der BGH hat nun auch für Deutschland bestätigt, dass Cookies, die der Erstellung von Nutzerprofilen für Zwecke der Werbung und Marktforschung sowie der bedarfsgerechten Gestaltung von Telemedien (d. h. Webseiten oder Apps) dienen, einer Einwilligung (so genanntes “Opt-In”) der Nutzer bedürfen (BGH, 28.05.2020 – I ZR 7/16 “planet49” – Pressemitteilung).“ Siehe => https://datenschutz-generator.de/bgh-cookies-opt-in-faq-checkliste/

Haftungsausschluss

Für meine hier gegeben Hinweise übernehme ich keine Haftung, noch ersetze ich eine rechtliche Beratung. Ich rege lediglich dazu an sich über aktuelle Änderungen zu informieren.

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